Kindergeld

Werdende Eltern müssen sich mit näher rückendem Geburtstermin mit einem Wust an Formularen und Anträgen auseinandersetzen. Um dies ein wenig zu erleichtern, gibt es hier ein paar Infos zum Thema Kindergeld.

Die durchschnittliche Kinderzahl je Frau liegt aktuell ungefähr bei 1,47 Kindern. Diese Zahl reicht nicht aus, um die Bevölkerungszahl in Deutschland stabil zu halten. Der deutsche Staat versucht deshalb Familien zu unterstützen und Anreize für das Gründen einer Familie zu schaffen. Eine Maßnahme ist das Zahlen von Kindergeld. Für jedes Kind bekommen die Eltern eine monatliche Zahlung, die zur Deckung der durch die Kinder entstehenden Unkosten beitragen soll. Seit 2016 sind das:

  • 190 Euro fürs 1. und 2. Kind
  • 196 Euro fürs 3. Kind
  • 221 Euro für alle weiteren Kinder

Wie lange bekommt man Kindergeld?

Prinzipiell erhalten die Eltern für ihr Kind bis zum Tag seines 18. Geburtstags Kindergeld. Wenn es arbeitslos ist, wird das Geld noch bis zu 2 Jahre länger ausgezahlt. Befindet sich das Kind noch in Ausbildung oder im Erststudium, wozu in diesem Fall auch das Masterstudium zählt, wird das Kindergeld bis zum 25. Geburtstag weitergezahlt. Hat ein Sohn verpflichteten Wehr- oder Zivildienst geleistet, verlängert sich die Periode um den Zeitraum dieser Tätigkeit. Für behinderte Kinder, die ihren Lebensunterhalt nicht alleine bewältigen können, wird die Unterstützung ohne zeitliche Begrenzung gewährt. Es ist außerdem unerheblich, ob das Kind verheiratet oder ledig ist. Auch wenn es einen gut verdienenden Partner zur Seite hat, erhalten die Eltern Kindergeld. Die Auszahlung erfolgt dabei monatlich per Überweisung. Die Endziffer der Kindergeldnummer bestimmt, zu welchen Terminen das Geld überwiesen wird. 0 steht zum Beispiel für den Monatsanfang. Beamte erhalten das Geld mit ihrem üblichen Gehalt.

So wird das Kindergeld beantragt

Der Kindergeldantrag wird bei der zuständigen Familienkasse gestellt, Beamte stellen ihn bei der Vergütungsstelle. Er kann schon vor der Geburt des Kindes abgeben werden, da mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens einem Monat zu rechnen ist. Gültig wird er aber erst mit Eingehen der Geburtsurkunde. Das Kindergeld steht jedem aber auch rückwirkend bis zu 4 Jahren zu, wenn der Antrag erst später eingereicht wird. Dem muss bei erwachsenen Kindern eventuell noch die Schul-, Ausbildungs- oder Immatrikulationsbescheinigung oder der Behindertenausweis beigelegt werden. Hier erfahrt ihr, was sich ab Januar 2016 ändert. Dazu gehört insbesondere, dass neuerdings die Steuernummer des Kindes der Familienkasse mitgeteilt werden muss, damit das Kindergeld nicht doppelt für ein Kind beantragt werden kann.

Die Antragsformulare sind bei der Agentur für Arbeit oder online zu erhalten. Sie können handschriftlich oder online ausgefüllt werden. Den Antrag können außer den leiblichen Eltern auch die Adoptiv-, Pflege- oder Großeltern stellen, wenn das Kind in denselben Haushalt aufgenommen wurde.

Kindergeld für Patchworkfamilien

Patchworkfamilien sind heute in Deutschland keine Seltenheit mehr. Aber wie wird das Kindergeld dann verteilt? Es erhält immer nur ein Elternteil das Kindergeld für ein Kind. Ein Splitting ist nicht möglich. Der Elternteil, bei dem das Kind vorwiegend lebt, kann den Antrag stellen. Dennoch kann der Ex-Partner die Erhöhung für mehrere Kinder geltend machen. Als erstes Kind gilt das Älteste. Leben also die beiden Erstgeborenen beim Vater, bekommt dieser jeweils 190 Euro Kindergeld, die Mutter für das dritte Kind 196 Euro, obwohl in ihrem Haushalt nur ein Kind lebt. Bringt Ihr neuer Partner nun auch noch Kinder mit in die Familie, können Sie jedoch nicht den Betrag für 3 Kinder einfordern, da ihr Partner für 1 beziehungsweise 2 Kinder kindergeldberechtigt ist. Bei Veränderungen hinsichtlich Wohnsituation, aber auch Ausbildung, Heirat etc., sind die Eltern zur Meldung verpflichtet und sollten diese unverzüglich mit entsprechenden Belegen mitteilen.

 

Eine Übersicht weiterer Anträge, die vor bzw. kurz nach der Geburt gestellt werden müssen, findet ihr hier: Anträge zur Geburt.

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Ein Gedanke zu „Kindergeld

  1. Ein ganz informativer Artikel mit wichtigen Informationen. Das wird ganz sicher einigen eine sehr große Hilfe sein, denn in diesem Bereich kommen ja doch immer wieder Fragen auf.

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